Nutzungsbedingungen

für die Raum­ver­mie­tung der Körper und Geist – Werk­statt GmbH

Die nach­fol­genden Nutzungs­be­din­gungen richten sich an die direkten Mieter unserer Räume und Flächen (nach­fol­gend „Mieter” genannt), nicht jedoch an Endkunden, die ledig­lich Behand­lungen oder Bera­tungen buchen oder an Kurs- und Sport­an­ge­boten teilnehmen.

Ein Vertrag über die Anmie­tung von Räumen oder Flächen der Körper und Geist – Werk­statt GmbH (nach­fol­gend „KGW”) kommt zustande bei persön­li­cher oder schrift­li­cher Verein­ba­rung, bei einer verbind­li­chen Online-Buchung über das Buchungs­sy­stem der KGW oder – im Falle eines Anfrage-Verfahrens – erst durch ausdrück­liche Bestä­ti­gung der KGW. In allen Fällen sind die nach­fol­genden Nutzungs­be­din­gungen Bestand­teil des Vertrages.


§ 1 – Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Nutzungs­be­din­gungen sind Bestand­teil jedes Raumnutzungs‑, Flächennutzungs- oder Abon­ne­ment­ver­trages zwischen der KGW und dem Mieter. Der Mieter akzep­tiert mit Buchung oder Vertrags­schluss diese Bedin­gungen sowie alle einschlä­gigen gesetz­li­chen, gewer­be­recht­li­chen und berufs­recht­li­chen Vorschriften und über­nimmt die Verant­wor­tung für deren Einhaltung.

Die Bestim­mungen und die gesamten Rechts­be­zie­hungen zwischen der KGW und dem Mieter unter­liegen deut­schem Recht.

Die jeweils gültige Haus­ord­nung der KGW ist Bestand­teil dieses Nutzungs­ver­trages. Der Mieter verpflichtet sich zu ihrer Einhal­tung und hat seine Kunden, Teil­nehmer, Gäste und sonstigen Begleit­per­sonen entspre­chend zu infor­mieren. Die Haus­ord­nung kann jeder­zeit unter https://koerpergeistwerkstatt.de/hausordnung einge­sehen werden.

1.2 Verbraucher und Unternehmer

Verbrau­cher im Sinne dieser Nutzungs­be­din­gungen ist jede natür­liche Person, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwecken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rechnet werden können (§ 13 BGB).

Unter­nehmer im Sinne dieser Nutzungs­be­din­gungen ist jede natür­liche oder juri­sti­sche Person oder rechts­fä­hige Perso­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss des Rechts­ge­schäfts in Ausübung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit handelt (§ 14 BGB). Eine Gewer­be­an­mel­dung ist hierfür nicht erfor­der­lich; ausrei­chend ist die selb­stän­dige beruf­liche Tätig­keit – auch neben­be­ruf­lich, auch unter Inan­spruch­nahme der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (§ 19 UStG) und auch ohne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht, sofern entgelt­liche Leistungen gegen­über Dritten erbracht werden.

Die Einord­nung erfolgt anhand der tatsäch­li­chen Umstände der Buchung. Zusätz­liche Bestim­mungen, die ausschließ­lich für Mieter mit Unternehmer-Status gelten, sind in § 16 zusammengefasst.

1.3 Dynamische Buchungsparameter

Opera­tive Para­meter der Buchung – insbe­son­dere Mindest- und Höchst­bu­chungs­dauer, Buchungs­ra­ster (z. B. Stunden- oder Halb­stun­den­schritte), Slot-Strukturen, Vorlauf- und Buchungs­fen­ster, Öffnungs- und Buchungs­zeiten, konkrete Höchst­teil­neh­mer­zahlen pro Raum, Höhe der Großgruppen- und Service­pau­schalen sowie akti­ons­be­dingte Rabatte – ergeben sich aus dem Buchungs­sy­stem im Zeit­punkt der jewei­ligen Buchung. Die KGW ist berech­tigt, diese Para­meter mit Wirkung für zukünf­tige Buchungen anzu­passen; bereits bestä­tigte Buchungen bleiben hiervon unberührt.


§ 2 – Raumkategorien und Buchungsmodelle

Die KGW unter­scheidet folgende Raum­ka­te­go­rien und Buchungsmodelle:

2.1 Praxis- und Beratungsräume (SIRI, SILAS, GABRIEL, YUNUS)

Die Praxis- und Bera­tungs­räume stehen für Einzel­sit­zungen in Therapie, Coaching, Bera­tung, Körper­ar­beit, Trai­ning und vergleich­bare Ange­bote zur Verfügung.

Die Räume können stun­den­weise an allen Wochen­tagen gebucht werden. Die jeweils geltenden Buchungs­mo­da­li­täten (Mindest- und Höchst­bu­chungs­dauer, Buchungs­ra­ster, Vorlauf­fen­ster) ergeben sich aus dem Buchungssystem.

Neben Einzel­bu­chungen bietet die KGW für diese Räume auch Abon­ne­ments gemäß Ziffer 2.5 an.

2.2 Kursräume (COCO, HOLLY)

Für die Kurs­räume gelten unter­schied­liche Buchungs­mo­delle für Wochen­tage und Wochenenden.

a) Wochen­tage (Montag bis Freitag)

An Wochen­tagen werden die Kurs­räume stun­den­weise vermietet. Zulässig ist ausschließ­lich die Klein­grup­pen­nut­zung (siehe Ziffer 2.2 c). Eine Groß­grup­pen­nut­zung ist an Wochen­tagen ausgeschlossen.

b) Wochen­ende (Samstag und Sonntag)

Am Wochen­ende gelten eigene Preise und beson­dere Buchungs­re­geln. Die Buchung erfolgt in festen Times­lots; Slot-Länge und Mindest­bu­chung ergeben sich aus dem Buchungssystem.

Es bestehen folgende Buchungsoptionen:

  • Teil­bu­chung Wochen­ende: Buchung einzelner oder mehrerer zusam­men­hän­gender Slots.
  • Ganzes Wochen­ende: zusam­men­hän­gende Buchung des gesamten Wochenendes.
  • Last-Minute Wochen­ende: vergün­stigte Buchungs­op­tion für kurz­fri­stig freie Kurs­räume; die Kondi­tionen sind im Buchungs­sy­stem ausge­wiesen. Für Last-Minute-Buchungen gilt § 6.4.
  • Erwei­tertes Wochen­ende: Eine Erwei­te­rung auf Freitag ganz oder teil­weise ist nur auf indi­vi­du­elle Anfrage und nur nach ausdrück­li­cher Bestä­ti­gung durch die KGW möglich.

c) Kleingruppen- und Großgruppennutzung

Für alle Kursraum-Buchungen gilt die folgende Unterscheidung:

Klein­grup­pen­nut­zung liegt nur vor, wenn alle folgenden Voraus­set­zungen gleich­zeitig erfüllt sind:

  1. Die jeweils im Buchungs­sy­stem für den Raum ausge­wie­sene maxi­male Teil­neh­mer­zahl für Klein­grup­pen­nut­zung wird nicht überschritten.
  2. Der Raum wird ohne Stra­ßen­schuhe genutzt.
  3. Eine Bestuh­lung ist nicht erforderlich.

Groß­grup­pen­nut­zung liegt vor, sobald minde­stens eine der vorste­henden Voraus­set­zungen nicht erfüllt ist. Dies ist insbe­son­dere der Fall:

  • bei Über­schrei­tung der für Klein­grup­pen­nut­zung zuläs­sigen Teil­neh­mer­zahl bis zur ausge­wie­senen Höchstteilnehmerzahl,
  • bei Nutzung mit Straßenschuhen,
  • bei Nutzung mit Bestuhlung.

Die Groß­grup­pen­nut­zung kann bei Wochenend-Buchungen als Zusatz­lei­stung hinzu­ge­bucht werden. An Wochen­tagen ist eine Groß­grup­pen­nut­zung nicht zulässig.

Mit Auswahl der Klein­grup­pen­nut­zung bestä­tigt der Mieter, dass die Voraus­set­zungen hierfür einge­halten werden. Bei abwei­chender tatsäch­li­cher Nutzung ist die KGW berech­tigt, die zutref­fende Groß­grup­pen­pau­schale nachzuberechnen.

2.3 Außenbereiche (BUDDHA Wiese, FEUER Wiese)

Die Außen­be­reiche sind saison­ab­hängig und witte­rungs­be­dingt nutzbar. Sie können an Wochen­tagen stun­den­weise und am Wochen­ende in festen Times­lots gebucht werden; die jewei­ligen Moda­li­täten ergeben sich aus dem Buchungssystem.

Yoga­matten der KGW dürfen nicht in den Außen­be­reich mitge­nommen werden; der Mieter hat bei Bedarf eigene Matten mitzu­bringen. Feuer­holz ist separat zu erwerben; es gilt die jeweils aktu­elle Preisliste.

Für die Außen­be­reiche besteht bei witte­rungs­be­dingter Nicht­nutz­bar­keit kein Anspruch auf einen Ersatz­raum, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde.

2.4 WOHNZIMMER (Veranstaltungsraum)

Das WOHNZIMMER ist eine Sonder­fläche inner­halb der KGW und unter­liegt einem geson­derten Buchungsprozess.

Es gilt ausschließ­lich ein Anfrage-Verfahren; eine direkte verbind­liche Online-Buchung ist nicht möglich.

Über die Anfrage im Buchungs­sy­stem kann ein gewünschter Termin zunächst reser­viert werden. Eine verbind­liche Buchung kommt jedoch erst nach tele­fo­ni­scher oder persön­li­cher Rück­sprache und ausdrück­li­cher Bestä­ti­gung durch die KGW zustande. Die bloße Anfrage ist für keine der beiden Parteien verbindlich.

Für das WOHNZIMMER können im Einzel­fall ergän­zende oder abwei­chende Kondi­tionen schrift­lich verein­bart werden.

2.5 Dauermiete / Abonnements

Neben Einzel­bu­chungen bietet die KGW zwei Kate­go­rien von Abon­ne­ments an:

  • Abon­ne­ment Praxis­räume: nutzbar für Buchungen Montag bis Sonntag in allen Praxis- und Beratungsräumen.
  • Abon­ne­ment Kurs­räume: nutzbar für Buchungen Montag bis Freitag in den Kurs­räumen; Wochenend-Buchungen sind hiervon ausgenommen.

Ein Abon­ne­ment gewährt dem Mieter ein wöchent­li­ches Stun­den­kon­tin­gent, das inner­halb des jewei­ligen Abrech­nungs­zy­klus flexibel nach Verfüg­bar­keit für Buchungen einge­setzt werden kann.

Für beide Abonnement-Kategorien gilt:

  • Abrech­nungs­zy­klus 28 Tage; Zahlungs­rhythmus alle 4 Wochen.
  • Mindest­lauf­zeit 3 Abrech­nungs­zy­klen (= 84 Tage).
  • Kündi­gungs­frist 28 Tage zum Ende des jewei­ligen Abrechnungszyklus.
  • Die Kündi­gung kann sowohl durch den Mieter als auch durch die KGW erfolgen. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung aus wich­tigem Grund (§ 8.1) bleibt hiervon unberührt.
  • Nicht genutzte Kontin­gente verfallen am Ende des jewei­ligen Abrech­nungs­zy­klus und werden nicht erstattet.
  • Abo-Kontingente können nicht in einen späteren Abrech­nungs­zy­klus über­tragen werden.

Das jeweils verfüg­bare Mindest- und Maxi­mal­kon­tin­gent sowie weitere Buchungs­mo­da­li­täten inner­halb des Abon­ne­ments ergeben sich aus dem Buchungs­sy­stem. Zusätz­lich zum Abon­ne­ment können jeder­zeit weitere Einzel­bu­chungen zu den jeweils geltenden Einzel­bu­chungs­be­din­gungen vorge­nommen werden.


§ 3 – Buchungszeiten und Nutzungsdauer

Anzu­mieten ist die gesamte Zeit vom ersten Betreten bis zum voll­stän­digen Verlassen des gebuchten Bereichs im verein­barten Zustand. Dies ist erfor­der­lich, um Anschluss­bu­chungen zu gewährleisten.

Die buch­baren Zeit­fen­ster und die Schließ­zeit des Geländes sind im Buchungs­sy­stem ausge­wiesen und werden vor jeder Buchung angezeigt.

Die Raum­mieten gelten ausschließ­lich für die Bereit­stel­lung des gebuchten Raumes oder Bereichs inklu­sive des jeweils vorhan­denen Stan­dard­in­ven­tars sowie für den Zugangs­be­reich (Flur), WC und Teeküche. Zusätz­li­ches Mobi­liar oder tech­ni­sche Ausstat­tung kann – soweit ange­boten – separat hinzu­ge­bucht werden.

Über­schrei­tung der Buchungs­zeit: Bei Über­schrei­tung der gebuchten Zeit wird jede ange­fan­gene halbe Stunde zum jeweils gültigen Stun­den­preis nach­be­rechnet. Der Mieter haftet darüber hinaus für Schäden oder Ausfälle, die durch die Verzö­ge­rung bei Anschluss­bu­chungen entstehen.


§ 4 – Raumausstattung und Einrichtung

Die Räume und Flächen werden vermietet wie besich­tigt bzw. wie auf der Website oder im Buchungs­sy­stem der KGW darge­stellt. Die Ausstat­tung wurde an allge­meine Bedürf­nisse ange­passt; eine beson­dere oder exklu­sive Ausstat­tung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrück­lich verein­bart wurde.

Yoga­matten, Sitz­kissen, Faszi­en­rollen und vergleich­bare Gegen­stände stehen – soweit vorhanden – zur gemein­schaft­li­chen Nutzung zur Verfü­gung. Ein fester Anspruch auf bestimmte Ausstat­tungs­ge­gen­stände besteht nicht; maßgeb­lich ist die tages­ak­tu­elle Verfügbarkeit.

Für Groß­gruppen stehen in der KGW Stapel- und Klapp­stühle in begrenzter Anzahl zur Verfü­gung. Für darüber hinaus­ge­henden Bedarf hat der Mieter selbst zu sorgen, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde.

Verän­de­rungen an der Einrich­tung, Umräum­ar­beiten von beson­derem Umfang oder der Verbleib eigener Arbeits­ge­gen­stände über die gebuchte Zeit hinaus bedürfen des vorhe­rigen Einver­ständ­nisses der KGW in Textform.


§ 5 – Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Die Vermie­tung ist umsatz­steu­er­frei. Alle ange­bo­tenen Preise sind brutto wie netto.

Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktu­ellen Preis­liste, der Website und dem Buchungs­sy­stem der KGW. Maßgeb­lich ist der Preis, der im Zeit­punkt der Buchung oder Bestä­ti­gung ausge­wiesen wird.

Die KGW behält sich das Recht vor, Preise für zukünf­tige Buchungen anzu­passen. Bereits bestä­tigte Buchungen bleiben zum verein­barten Preis bestehen.

5.2 Preisanpassung für Abonnements

Für laufende Abon­ne­ments ist die KGW berech­tigt, das Entgelt frühe­stens nach Ablauf der Mindest­lauf­zeit und sodann höch­stens einmal pro 12 Monate anzu­passen. Die Anpas­sung wird dem Mieter minde­stens 6 Wochen vor Inkraft­treten in Text­form mitgeteilt.

Der Mieter hat das Recht, das Abon­ne­ment außer­or­dent­lich zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Anpas­sung zu kündigen. Macht er von diesem Recht nicht inner­halb von 4 Wochen nach Zugang der Mittei­lung in Text­form Gebrauch, gilt die Anpas­sung als akzep­tiert. Auf dieses Sonder­kün­di­gungs­recht und auf die Folgen seines Schwei­gens wird die KGW in der Mittei­lung geson­dert hinweisen.

5.3 Rabatte und Großgruppenpauschale

Soweit für einzelne Buchungs­typen Paket­preise (z. B. „Ganzes Wochen­ende”), Last-Minute- oder Akti­ons­preise ange­boten werden, gelten die im Buchungs­sy­stem zum Zeit­punkt der Buchung ausge­wie­senen Kondi­tionen. Für Last-Minute-Buchungen gilt zusätz­lich § 6.4.

Rabatte sind grund­sätz­lich nicht mitein­ander kombi­nierbar, sofern im Buchungs­sy­stem oder durch die KGW nicht ausdrück­lich etwas anderes ausge­wiesen wird.

Bei Buchungen mit Groß­grup­pen­nut­zung oder Bestuh­lung kann eine Großgruppen- bzw. Service­pau­schale für Orga­ni­sa­tion und Reini­gung anfallen. Höhe und Berech­nungs­weise der Pauschale (insbe­son­dere ob sie je Buchungstag oder je Buchung erhoben wird) ergeben sich aus dem Buchungssystem.

5.4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsart wird im Buchungs­vor­gang ange­zeigt. Die KGW nutzt hierfür ein externes Buchungs­sy­stem; für die Online-Buchung kann die Anlage eines Nutzer­kontos erfor­der­lich sein.

Sofor­tige Online-Zahlung gilt grund­sätz­lich für:

  • Praxis- und Bera­tungs­räume in Einzelbuchung,
  • Kurs­räume an Wochentagen,
  • Außen­be­reiche an Wochentagen,
  • Last-Minute-Wochenendbuchungen der Kursräume.

Zahlung auf Rech­nung gilt grund­sätz­lich für:

  • Kurs­räume bei Teil­bu­chung Wochenende,
  • Kurs­räume bei Ganzes Wochenende,
  • Außen­be­reiche bei Wochenend-Buchungen,
  • WOHNZIMMER.

Bei Rech­nungs­bu­chungen wird die Rech­nung späte­stens 6 Wochen vor Buchungs­be­ginn versandt; bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen im Voraus erfolgen, unmit­telbar nach Buchungs­ein­gang. Die Rech­nung ist inner­halb von 7 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung, späte­stens jedoch bis 24 Stunden vor Buchungs­be­ginn zu beglei­chen – je nachdem, welche Frist früher endet. Sie kann online oder per SEPA-Banküberweisung bezahlt werden. Eine Barzah­lung vor Ort ist ausgeschlossen.

Für Buchungs- oder Abrech­nungs­vor­gänge, die außer­halb des regu­lären Online-Buchungssystems abge­wickelt werden, kann die KGW eine Bear­bei­tungs­ge­bühr gemäß aktu­eller Preis­liste erheben.

5.5 Zahlungsverzug

Bei fehl­ge­schla­gener, ausblei­bender oder nicht frist­ge­rechter Zahlung ist die KGW berech­tigt, die Buchung oder Reser­vie­rung zu stornieren.

Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist die KGW berech­tigt, Verzugs­zinsen in gesetz­li­cher Höhe sowie eine pauschale Mahn­ge­bühr von 5,00 EUR je Mahnung zu erheben. Dem Mieter bleibt der Nach­weis vorbe­halten, dass kein oder ein gerin­gerer Schaden entstanden ist. Die Geltend­ma­chung weiter­ge­hender Schäden bleibt vorbehalten.


§ 6 – Abonnements, Kündigung, Stornierung und Rückerstattung

6.1 Abonnements: Nutzung, Verschiebung und Kontingentänderung

Abonnement-Buchungen werden auf das jeweils vorhan­dene Stun­den­kon­tin­gent des laufenden Abrech­nungs­zy­klus angerechnet.

Wieder­keh­rende Termine und flexible Einzel­ter­mine inner­halb des Abon­ne­ments sind im Rahmen des gebuchten Kontin­gents und der jewei­ligen Verfüg­bar­keit möglich.

Im Rahmen des Abon­ne­ments gebuchte Termine können inner­halb der im Buchungs­sy­stem ausge­wie­senen Vorlauf­frist verschoben werden, sofern im maßgeb­li­chen Kontin­gent noch ausrei­chend freie Kapa­zität vorhanden ist. Eine Stor­nie­rung von Abo-Terminen richtet sich nach Staffel A gemäß § 6.2; die anfal­lende Stor­no­ge­bühr berechnet sich vom anteilig auf die jewei­lige Stunde entfal­lenden Abo-Preis.

Nicht genutzte Kontin­gente verfallen am Ende jedes Abrech­nungs­zy­klus wie in Ziffer 2.5 ausgeführt.

Bei Kündi­gung eines Abon­ne­ments werden nach Ablauf des Abon­ne­ments auto­ma­tisch alle künf­tigen Buchungen stor­niert, die über das Abo-Kontingent vorge­nommen wurden. Separat gebuchte und bezahlte Einzel­bu­chungen bleiben hiervon unberührt.

Entscheidet sich der Mieter für eine Redu­zie­rung seines Kontin­gents, werden nach Ablauf der bishe­rigen Abo-Stufe auto­ma­tisch dieje­nigen künf­tigen Buchungen stor­niert, die nicht mehr vom redu­zierten Kontin­gent gedeckt sind. Dabei gilt die Reihen­folge: zuletzt gebucht, zuerst stor­niert. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, seine Buchungen eigen­ver­ant­wort­lich zu prüfen.

6.2 Stornierung – Staffel A (stundenweise Buchungen)

Diese Staffel gilt für:

  • Praxis- und Bera­tungs­räume in Einzel­bu­chung (Montag bis Sonntag),
  • Kurs­räume an Wochentagen,
  • Außen­be­reiche an Wochentagen.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  1. Bis 14 Tage vor Beginn der Buchung: 10 % des Gesamtpreises.
  2. Ab 14 Tage vor Beginn der Buchung: 25 % des Gesamtpreises.
  3. Ab 7 Tage vor Beginn der Buchung: 50 % des Gesamtpreises.
  4. Ab 2 Tage vor Beginn der Buchung: 75 % des Gesamtpreises.
  5. Ab 1 Tag vor Beginn der Buchung sowie bei Nicht-Erscheinen: 100 % des Gesamtpreises.

6.3 Stornierung – Staffel B (Wochenend-Buchungen)

Diese Staffel gilt für:

  • Kurs­räume bei Teil­bu­chung Wochenende,
  • Kurs­räume bei Ganzes Wochenende,
  • Außen­be­reiche bei Wochenend-Buchungen,
  • WOHNZIMMER nach verbind­li­cher Bestä­ti­gung durch die KGW.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  1. Bis 2 Monate vor Beginn der Buchung: 5 % des Gesamtpreises.
  2. Ab 2 Monate vor Beginn der Buchung: 25 % des Gesamtpreises.
  3. Ab 1 Monat vor Beginn der Buchung: 50 % des Gesamtpreises.
  4. Ab 2 Wochen vor Beginn der Buchung: 75 % des Gesamtpreises.
  5. Ab 2 Tage vor Beginn der Buchung sowie bei Nicht-Erscheinen: 100 % des Gesamtpreises.

6.4 Stornierung – Staffel C (Last-Minute Wochenende Kursräume)

Für Last-Minute-Wochenendbuchungen der Kurs­räume besteht kein Stornierungs- und kein Erstat­tungs­an­spruch. Last-Minute-Buchungen sind verbind­lich und nicht rück­erstat­tungs­fähig. Auf diese Rechts­folge wird im Buchungs­vor­gang geson­dert hingewiesen.

6.5 Allgemeine Stornierungsregeln

Stor­nie­rungen sind grund­sätz­lich über das Buchungs­sy­stem vorzu­nehmen. Maßgeb­lich für die Berech­nung der Stor­no­ge­bühr ist der Zeit­punkt des Eingangs der Stor­nie­rung im System oder – sofern eine Stor­nie­rung dort nach­weis­lich ausnahms­weise nicht möglich ist – der Zugang der Mittei­lung bei der KGW.

Bereits gezahlte Beträge werden abzüg­lich der jeweils anfal­lenden Stor­no­ge­bühr rück­erstattet. Erfolgt die Stor­nie­rung vor dem vorge­se­henen Bela­stungs­zeit­punkt, ist die fällige Stor­no­ge­bühr sofort zur Zahlung fällig.

Soweit das Buchungs­sy­stem eine Ände­rung oder Verschie­bung einer Buchung nicht vorsieht, gilt eine Umbu­chung recht­lich als Stor­nie­rung der bishe­rigen Buchung und Neubu­chung des neuen Termins.

6.6 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Mieter bleibt der Nach­weis vorbe­halten, dass der KGW durch die Stor­nie­rung kein oder ein wesent­lich gerin­gerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall redu­ziert sich die Stor­no­ge­bühr auf den tatsäch­lich entstan­denen Schaden. Der KGW bleibt der Nach­weis eines höheren Scha­dens vorbehalten.

6.7 Hinweis auf Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher

Bei Buchungen von Räumen oder Flächen zu spezi­fi­schen Terminen oder Zeit­räumen besteht für Verbrau­cher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Wider­rufs­recht, da es sich um Dienst­lei­stungen im Bereich der Beher­ber­gung zu anderen Zwecken als Wohn­zwecken bzw. um Dienst­lei­stungen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gungen handelt, für die ein spezi­fi­scher Termin oder Zeit­raum vorge­sehen ist.

Stor­nie­rungen richten sich daher ausschließ­lich nach den vorste­henden Staf­feln A, B oder C.


§ 7 – Nutzung, Aufenthalt, Haftung und Pflichten

7.1 Nutzung der Räume und Flächen

Die genutzten Räum­lich­keiten und Flächen sind vom Mieter nach jeder Nutzung in aufge­räumtem, sauberem und vertrags­ge­mäßem Zustand zu hinter­lassen. Sollte aufgrund von Verschmut­zung, unsach­ge­mäßer Nutzung oder nicht ordnungs­ge­mäßem Rückbau eine Nach­rei­ni­gung erfor­der­lich werden oder eine Anschluss­nut­zung erschwert sein, ist die KGW berech­tigt, den hier­durch entste­henden Aufwand in ange­mes­sener Höhe in Rech­nung zu stellen.

Eine Unter­ver­mie­tung der gebuchten Räume oder Flächen sowie eine Über­tra­gung der Buchung an Dritte ohne vorhe­rige Zustim­mung der KGW in Text­form ist nicht gestattet.

Auf dem Grund­stück stehen Kunden- bzw. Besu­cher­park­plätze entlang der Mauer der Hofein­fahrt zur Verfü­gung. Die Einfahrt (Feuer­wehr­zu­fahrt) ist stets frei­zu­halten. Das Befahren des Garten­be­reichs sowie das Wenden auf Rasen­flä­chen ist unter­sagt. Bei Beschä­di­gung von Grund­stücks­flä­chen oder Einrich­tungen durch Fahr­zeuge haftet der Mieter.

Die Laut­stärke ist so einzu­richten, dass die umlie­gende und die haus­in­terne Nach­bar­schaft nicht gestört wird. Rauchen und offenes Feuer sind in den Innen­räumen nicht gestattet. Tiere sind in allen Innen­räumen sowie im Garten­be­reich nicht gestattet.

Beim Verlassen der Räum­lich­keiten sind – soweit nicht im Einzel­fall anders verein­bart – alle Fenster zu schließen, alle Lichter zu löschen und elek­tri­sche Geräte abzuschalten.

7.2 Kinder und Aufsichtspflicht

Kinder dürfen grund­sätz­lich mitge­bracht werden. Der Mieter ist für die Beauf­sich­ti­gung mitge­brachter Kinder verant­wort­lich. Kinder müssen sich stets im selben Raum wie die Aufsichts­person aufhalten. Ein unbe­auf­sich­tigter Aufent­halt von Kindern im Garten, in Fluren oder anderen Berei­chen des Geländes ist nicht gestattet.

7.3 Haftung und Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die bei Beginn der Nutzung an den Räumen, Flächen oder dem Inventar vorliegen oder während der Nutzungs­zeit entstehen, unver­züg­lich anzu­zeigen. Glei­ches gilt für Störungen durch unbe­fugte Dritte.

Der Mieter haftet im gesetz­li­chen Umfang für Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schäden, die im Zusam­men­hang mit seiner Nutzung der Räume oder Flächen entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrich­tungs­ge­gen­ständen, tech­ni­scher Ausstat­tung und bei Verlust über­las­sener Schlüssel oder Zugangsmittel.

Der Mieter ist verpflichtet, seine Teil­nehmer, Kunden, Gäste und sonstigen Begleit­per­sonen in geeig­neter Form über diese Nutzungs­be­din­gungen und die Haus­ord­nung zu infor­mieren und deren Einhal­tung sicherzustellen.

Während der Nutzung ist den Anwei­sungen der KGW bzw. ihres Perso­nals Folge zu leisten und auf berech­tigtes Verlangen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.

Der Mieter ist selbst dafür verant­wort­lich, dass seine ange­bo­tenen Leistungen, Veran­stal­tungen und Tätig­keiten recht­lich zulässig sind und über die hierfür erfor­der­li­chen Erlaub­nisse, Meldungen, Versi­che­rungen, Quali­fi­ka­tionen oder sonstigen Voraus­set­zungen verfügen.

Hinweis zur Versi­che­rung: Verbrau­chern wird empfohlen, sich vor Buchung über den Versi­che­rungs­schutz ihrer privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Nutzung gemie­teter Räume zu verge­wis­sern. Für Unter­nehmer gilt die in § 16.1 gere­gelte Versicherungspflicht.

7.4 Haftung der KGW

Die KGW stellt dem Mieter die gebuchten Räume und Flächen zum verein­barten Zeit­punkt in einem zur vertrags­ge­mäßen Nutzung geeig­neten Zustand zur Verfü­gung. Schwer­wie­gende Mängel, die die Nutzung erheb­lich beein­träch­tigen, werden nach Kenntnis im Rahmen des Zumut­baren möglichst unver­züg­lich beseitigt.

Die KGW haftet unbe­schränkt bei Vorsatz und grober Fahr­läs­sig­keit sowie bei Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahr­läs­siger Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten haftet die KGW nur auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der KGW ausge­schlossen, soweit gesetz­lich zulässig.

Für einge­brachte Gegen­stände des Mieters, seiner Kunden, Teil­nehmer oder Gäste über­nimmt die KGW keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von der KGW vorsätz­lich oder grob fahr­lässig verursacht.

7.5 Buchungsänderungen und Nutzungseinschränkungen

Die KGW ist berech­tigt, in Ausnah­me­fällen einzelne Buchungen mit frühest­mög­li­cher Mittei­lung in einen gleich­wer­tigen anderen Raum zu verlegen oder – sofern dies erfor­der­lich ist – zu stor­nieren. Dies gilt insbe­son­dere bei Schäden, Instandhaltungs- oder Reno­vie­rungs­be­darf, tech­ni­schen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Störungen, System­feh­lern oder sonstigen betrieb­li­chen Gründen.

Ist kein gleich­wer­tiger Ersatz­raum verfügbar, wird die betrof­fene Buchung voll­ständig rück­erstattet. Weiter­ge­hende Ansprüche des Mieters sind ausge­schlossen, soweit nicht zwin­gende gesetz­liche Vorschriften entgegenstehen.

7.6 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt – insbe­son­dere behörd­lich ange­ord­neten Schlie­ßungen, Natur­er­eig­nissen, länger­fri­stigen Versorgungs- oder Ener­gie­aus­fällen sowie vergleich­baren, von den Vertrags­par­teien nicht zu vertre­tenden Ereig­nissen – ruhen die Pflichten beider Vertrags­par­teien für die Dauer des Ereignisses.

Bereits gezahlte Beträge für nicht durch­führ­bare Buchungen werden – soweit eine Verle­gung auf einen Ersatz­termin nicht möglich oder nicht gewünscht ist – zurück­er­stattet. Scha­dens­er­satz­an­sprüche sind in Fällen höherer Gewalt ausge­schlossen, soweit nicht eine Vertrags­partei die höhere Gewalt zu vertreten hat oder zwin­gende gesetz­liche Vorschriften entgegenstehen.


§ 8 – Außerordentliche Kündigung, Hausrecht und Ausschluss

8.1 Außerordentliche Kündigung durch die KGW

Die KGW ist berech­tigt, das Abon­ne­ment oder ein sonstiges Dauer­schuld­ver­hältnis aus wich­tigem Grund ohne Einhal­tung einer Frist zu kündigen. Ein wich­tiger Grund liegt insbe­son­dere vor bei:

a) erheb­li­chem oder wieder­holtem Verstoß des Mieters gegen diese Nutzungs­be­din­gungen oder die Haus­ord­nung, auch nach vorhe­riger Abmah­nung in Textform;

b) Zahlungs­verzug des Mieters mit zwei aufein­an­der­fol­genden Abrech­nungs­zy­klen oder mit einem Betrag, der zwei Abrech­nungs­zy­klen erreicht;

c) erheb­li­cher Beein­träch­ti­gung des Betriebs, anderer Mieter, Kunden oder Mitar­beiter der KGW durch den Mieter oder seine Begleitpersonen;

d) Nutzung der Räume zu rechts­wid­rigen, sitten­wid­rigen oder zur verein­barten Nutzungsart wesent­lich abwei­chenden Zwecken;

e) unzu­tref­fenden Angaben des Mieters bei Vertrags­schluss zu wesent­li­chen Umständen, die für die Entschei­dung der KGW über den Vertrags­schluss erheb­lich waren.

Eine vorhe­rige Abmah­nung ist nicht erfor­der­lich, wenn sie unter Berück­sich­ti­gung der beson­deren Umstände des Einzel­falls und unter Abwä­gung der beider­sei­tigen Inter­essen nicht zumutbar ist.

Das gesetz­liche Recht zur Kündi­gung aus wich­tigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

8.2 Hausrecht

Die KGW übt das Haus­recht auf dem gesamten Gelände aus. Personen, die gegen diese Nutzungs­be­din­gungen oder die Haus­ord­nung verstoßen, die Sicher­heit oder Ordnung gefährden, andere Anwe­sende belä­stigen oder das Personal der KGW nicht respek­tieren, können vom Gelände verwiesen werden. Eine Erstat­tung des für die laufende Buchung gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nicht.

8.3 Ablehnung künftiger Buchungen und Sperrung

Die KGW ist berech­tigt, einzelne Buchungen oder Buchungs­an­fragen ohne Angabe von Gründen abzu­lehnen. Bei wieder­holten Verstößen gegen die Nutzungs­be­din­gungen oder die Haus­ord­nung kann die KGW den Mieter dauer­haft von künf­tigen Buchungen ausschließen und dessen Buchungs­konto sperren.


§ 9 – Videoüberwachung

Das Gelände der KGW (Außen­be­reiche und Zufahrt) ist video­über­wacht. Die Über­wa­chung erfolgt zum Schutz des Eigen­tums und zur Wahrung berech­tigter Inter­essen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere Infor­ma­tionen zur Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten finden sich in der Daten­schutz­er­klä­rung unter koerpergeistwerkstatt.de/datenschutzerklaerung.

Der Mieter ist verpflichtet, seine Kunden, Teil­nehmer und Gäste in geeig­neter Weise auf die Video­über­wa­chung hinzuweisen.


§ 10 – Gesetzliche Regelungen und behördliche Auflagen

Der Mieter trägt die Verant­wor­tung für die Einhal­tung aller gesetz­li­chen Rege­lungen, behörd­li­chen Auflagen und berufs­recht­li­chen Anfor­de­rungen im Zusam­men­hang mit seiner Tätig­keit, Veran­stal­tung oder Nutzung – auch gegen­über seinen Kunden, Teil­neh­mern und Gästen.


§ 11 – Qualifikation und Eigenverantwortung

Die KGW prüft nicht die Zulas­sung, Quali­fi­ka­tion oder sonstige Berech­ti­gung des Mieters oder Veran­stal­ters und über­nimmt keine Haftung für mögli­cher­weise unzu­läs­sige, irre­füh­rende oder wider­recht­lich ange­bo­tene Leistungen.

Der Mieter ist selbst dafür verant­wort­lich, die für sein Angebot erfor­der­liche fach­liche Quali­fi­ka­tion, recht­liche Zuläs­sig­keit und orga­ni­sa­to­ri­sche Eignung sicherzustellen.


§ 12 – Postadresse und Firmensitz

Die KGW stellt keine Post­adresse für Mieter zur Verfü­gung und nimmt keine Post oder Pakete für Mieter entgegen. Einge­hende Post kann zurück­ge­wiesen oder ohne weitere Bear­bei­tung an den Absender retour­niert werden; sofern dies nicht möglich ist, kann sie entsorgt werden.

Die Adresse der KGW darf nicht als Firmen­sitz, Gesell­schafts­sitz, ladungs­fä­hige Anschrift oder Geschäfts­adresse des Mieters ange­geben werden. Sofern die Adresse der KGW als bloße Veranstaltungs- oder Leistungs­adresse genannt wird, muss klar erkennbar sein, dass es sich nicht um den Sitz oder die Nieder­las­sung des Mieters handelt. Ein indi­vi­du­elles Schild oder eine sonstige dauer­hafte Kenn­zeich­nung anzu­bringen ist nicht gestattet.


§ 13 – Änderungen der Nutzungsbedingungen

Ände­rungen dieser Nutzungs­be­din­gungen werden Mietern mit laufendem Abon­ne­ment oder sonstigem Dauer­schuld­ver­hältnis minde­stens 4 Wochen vor ihrem geplanten Inkraft­treten in Text­form (z. B. per E‑Mail) mitgeteilt.

Wider­spricht der Mieter nicht inner­halb von 2 Wochen nach Zugang der Mittei­lung in Text­form, gelten die geän­derten Bedin­gungen als akzep­tiert, sofern die KGW in der Ände­rungs­mit­tei­lung auf diese Rechts­folge beson­ders hinweist.

Gegen­über Verbrau­chern gilt diese Zustim­mungs­fik­tion nicht für Ände­rungen, die wesent­liche Vertrags­be­stand­teile betreffen – insbe­son­dere Preis, Art und Umfang der Haupt­lei­stung, Stor­no­be­din­gungen und Kündi­gungs­re­ge­lungen. Solche Ände­rungen bedürfen gegen­über Verbrau­chern der ausdrück­li­chen Zustim­mung. Wider­spricht der Verbrau­cher der Ände­rung oder erteilt er keine ausdrück­liche Zustim­mung zu wesent­li­chen Ände­rungen, ist jede Partei berech­tigt, das Vertrags­ver­hältnis zum geplanten Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens außer­or­dent­lich zu kündigen.

Für Einzel­bu­chungen gelten die Nutzungs­be­din­gungen in der Fassung, die zum Zeit­punkt der jewei­ligen Buchung wirksam einbe­zogen wurden.

Ände­rungen der in § 1.3 genannten dyna­mi­schen Buchungs­pa­ra­meter (opera­tive Buchungs­mo­da­li­täten, Slot-Strukturen, Vorlauf­fen­ster, Teil­neh­mer­zahlen, Akti­ons­ra­batte u. a.) sind keine Ände­rungen dieser Nutzungs­be­din­gungen und werden nicht nach diesem Para­gra­phen mitge­teilt. Sie ergeben sich aus dem jeweils aktu­ellen Buchungs­sy­stem und gelten ausschließ­lich für künf­tige Buchungen.

Die jeweils aktu­elle Fassung dieser Nutzungs­be­din­gungen ist jeder­zeit unter koerpergeistwerkstatt.de/nutzungsbedingungen einsehbar.


§ 14 – Datenschutz

Die im Rahmen des Vertrags­ver­hält­nisses erho­benen perso­nen­be­zo­genen Daten werden von der KGW gemäß den geltenden daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mungen verar­beitet. Eine Weiter­gabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertrags­durch­füh­rung, Zahlungs­ab­wick­lung, Buchungs­ver­wal­tung oder aufgrund gesetz­li­cher Verpflich­tungen erfor­der­lich ist.

Weitere Infor­ma­tionen finden sich unter koerpergeistwerkstatt.de/datenschutzerklaerung.


§ 15 – Gerichtsstand

Soweit gesetz­lich zulässig und der Mieter Kauf­mann, juri­sti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder­ver­mögen ist, ist Gerichts­stand Köln.


§ 16 – Sondervorschriften für Unternehmer

Die nach­fol­genden Bestim­mungen gelten zusätz­lich zu den vorste­henden Rege­lungen, sofern der Mieter Unter­nehmer im Sinne von § 14 BGB ist (siehe Defi­ni­tion in § 1.2).

16.1 Versicherungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, für seine Tätig­keit eine ange­mes­sene Berufs- oder Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in markt­üb­li­cher Höhe zu unter­halten und deren Bestehen der KGW auf Verlangen nach­zu­weisen. Die Nicht­er­fül­lung dieser Pflicht stellt einen wich­tigen Grund zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung gemäß § 8.1 dar.

16.2 Erfüllungsort

Erfül­lungsort für sämt­liche Verpflich­tungen aus dem Vertrags­ver­hältnis ist der Sitz der KGW.

16.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter kann nur mit unbe­strit­tenen oder rechts­kräftig fest­ge­stellten Forde­rungen aufrechnen oder ein Zurück­be­hal­tungs­recht geltend machen.

16.4 Kaufmännische Sorgfalt und Mängelanzeige

Der Mieter hat die ihm über­las­senen Räume und Flächen sowie deren Inventar nach den Grund­sätzen kauf­män­ni­scher Sorg­falt zu behan­deln. Sicht­bare Mängel sind unver­züg­lich nach Über­gabe in Text­form anzu­zeigen; verdeckte Mängel unver­züg­lich nach Entdeckung. Erfolgt die Anzeige nicht recht­zeitig, gilt der jewei­lige Mangel als bei Über­gabe nicht vorhanden.

16.5 Eingeschränkter Verbraucherschutz

Klau­seln dieser Nutzungs­be­din­gungen, die ausdrück­lich nur zugun­sten von Verbrau­chern formu­liert sind (insbe­son­dere § 6.7 und die Einschrän­kung der Zustim­mungs­fik­tion in § 13), finden auf Unter­nehmer keine Anwendung.


§ 17 – Vertragssprache und Schriftform

17.1 Vertragssprache

Vertrags­sprache ist Deutsch. Über­set­zungen dieser Nutzungs­be­din­gungen dienen ausschließ­lich Infor­ma­ti­ons­zwecken; im Streit­fall ist die deut­sche Fassung maßgeblich.

17.2 Schriftform und Nebenabreden

Münd­liche Neben­ab­reden bestehen nicht. Ände­rungen oder Ergän­zungen dieses Vertrages bedürfen der Text­form (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Ände­rung dieser Schrift­form­klausel. Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen im Einzel­fall (§ 305b BGB) bleiben hiervon unberührt.


§ 18 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestim­mungen dieser Nutzungs­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen unberührt.

An die Stelle der unwirk­samen Bestim­mung tritt die gesetz­liche Rege­lung. Soweit eine solche nicht besteht, gilt eine wirk­same Rege­lung als verein­bart, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­samen Bestim­mung am näch­sten kommt.


Körper und Geist – Werk­statt GmbH

Am Schildgen 6

50354 Hürth

Stand: 10. Juni 2026