Nutzungsbedingungen
für die Raumvermietung der Körper und Geist – Werkstatt GmbH
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen richten sich an die direkten Mieter unserer Räume und Flächen (nachfolgend „Mieter” genannt), nicht jedoch an Endkunden, die lediglich Behandlungen oder Beratungen buchen oder an Kurs- und Sportangeboten teilnehmen.
Ein Vertrag über die Anmietung von Räumen oder Flächen der Körper und Geist – Werkstatt GmbH (nachfolgend „KGW”) kommt zustande bei persönlicher oder schriftlicher Vereinbarung, bei einer verbindlichen Online-Buchung über das Buchungssystem der KGW oder – im Falle eines Anfrage-Verfahrens – erst durch ausdrückliche Bestätigung der KGW. In allen Fällen sind die nachfolgenden Nutzungsbedingungen Bestandteil des Vertrages.
§ 1 – Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil jedes Raumnutzungs‑, Flächennutzungs- oder Abonnementvertrages zwischen der KGW und dem Mieter. Der Mieter akzeptiert mit Buchung oder Vertragsschluss diese Bedingungen sowie alle einschlägigen gesetzlichen, gewerberechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und übernimmt die Verantwortung für deren Einhaltung.
Die Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der KGW und dem Mieter unterliegen deutschem Recht.
Die jeweils gültige Hausordnung der KGW ist Bestandteil dieses Nutzungsvertrages. Der Mieter verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung und hat seine Kunden, Teilnehmer, Gäste und sonstigen Begleitpersonen entsprechend zu informieren. Die Hausordnung kann jederzeit unter https://koerpergeistwerkstatt.de/hausordnung eingesehen werden.
1.2 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Eine Gewerbeanmeldung ist hierfür nicht erforderlich; ausreichend ist die selbständige berufliche Tätigkeit – auch nebenberuflich, auch unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, sofern entgeltliche Leistungen gegenüber Dritten erbracht werden.
Die Einordnung erfolgt anhand der tatsächlichen Umstände der Buchung. Zusätzliche Bestimmungen, die ausschließlich für Mieter mit Unternehmer-Status gelten, sind in § 16 zusammengefasst.
1.3 Dynamische Buchungsparameter
Operative Parameter der Buchung – insbesondere Mindest- und Höchstbuchungsdauer, Buchungsraster (z. B. Stunden- oder Halbstundenschritte), Slot-Strukturen, Vorlauf- und Buchungsfenster, Öffnungs- und Buchungszeiten, konkrete Höchstteilnehmerzahlen pro Raum, Höhe der Großgruppen- und Servicepauschalen sowie aktionsbedingte Rabatte – ergeben sich aus dem Buchungssystem im Zeitpunkt der jeweiligen Buchung. Die KGW ist berechtigt, diese Parameter mit Wirkung für zukünftige Buchungen anzupassen; bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt.
§ 2 – Raumkategorien und Buchungsmodelle
Die KGW unterscheidet folgende Raumkategorien und Buchungsmodelle:
2.1 Praxis- und Beratungsräume (SIRI, SILAS, GABRIEL, YUNUS)
Die Praxis- und Beratungsräume stehen für Einzelsitzungen in Therapie, Coaching, Beratung, Körperarbeit, Training und vergleichbare Angebote zur Verfügung.
Die Räume können stundenweise an allen Wochentagen gebucht werden. Die jeweils geltenden Buchungsmodalitäten (Mindest- und Höchstbuchungsdauer, Buchungsraster, Vorlauffenster) ergeben sich aus dem Buchungssystem.
Neben Einzelbuchungen bietet die KGW für diese Räume auch Abonnements gemäß Ziffer 2.5 an.
2.2 Kursräume (COCO, HOLLY)
Für die Kursräume gelten unterschiedliche Buchungsmodelle für Wochentage und Wochenenden.
a) Wochentage (Montag bis Freitag)
An Wochentagen werden die Kursräume stundenweise vermietet. Zulässig ist ausschließlich die Kleingruppennutzung (siehe Ziffer 2.2 c). Eine Großgruppennutzung ist an Wochentagen ausgeschlossen.
b) Wochenende (Samstag und Sonntag)
Am Wochenende gelten eigene Preise und besondere Buchungsregeln. Die Buchung erfolgt in festen Timeslots; Slot-Länge und Mindestbuchung ergeben sich aus dem Buchungssystem.
Es bestehen folgende Buchungsoptionen:
- Teilbuchung Wochenende: Buchung einzelner oder mehrerer zusammenhängender Slots.
- Ganzes Wochenende: zusammenhängende Buchung des gesamten Wochenendes.
- Last-Minute Wochenende: vergünstigte Buchungsoption für kurzfristig freie Kursräume; die Konditionen sind im Buchungssystem ausgewiesen. Für Last-Minute-Buchungen gilt § 6.4.
- Erweitertes Wochenende: Eine Erweiterung auf Freitag ganz oder teilweise ist nur auf individuelle Anfrage und nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch die KGW möglich.
c) Kleingruppen- und Großgruppennutzung
Für alle Kursraum-Buchungen gilt die folgende Unterscheidung:
Kleingruppennutzung liegt nur vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Die jeweils im Buchungssystem für den Raum ausgewiesene maximale Teilnehmerzahl für Kleingruppennutzung wird nicht überschritten.
- Der Raum wird ohne Straßenschuhe genutzt.
- Eine Bestuhlung ist nicht erforderlich.
Großgruppennutzung liegt vor, sobald mindestens eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Dies ist insbesondere der Fall:
- bei Überschreitung der für Kleingruppennutzung zulässigen Teilnehmerzahl bis zur ausgewiesenen Höchstteilnehmerzahl,
- bei Nutzung mit Straßenschuhen,
- bei Nutzung mit Bestuhlung.
Die Großgruppennutzung kann bei Wochenend-Buchungen als Zusatzleistung hinzugebucht werden. An Wochentagen ist eine Großgruppennutzung nicht zulässig.
Mit Auswahl der Kleingruppennutzung bestätigt der Mieter, dass die Voraussetzungen hierfür eingehalten werden. Bei abweichender tatsächlicher Nutzung ist die KGW berechtigt, die zutreffende Großgruppenpauschale nachzuberechnen.
2.3 Außenbereiche (BUDDHA Wiese, FEUER Wiese)
Die Außenbereiche sind saisonabhängig und witterungsbedingt nutzbar. Sie können an Wochentagen stundenweise und am Wochenende in festen Timeslots gebucht werden; die jeweiligen Modalitäten ergeben sich aus dem Buchungssystem.
Yogamatten der KGW dürfen nicht in den Außenbereich mitgenommen werden; der Mieter hat bei Bedarf eigene Matten mitzubringen. Feuerholz ist separat zu erwerben; es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
Für die Außenbereiche besteht bei witterungsbedingter Nichtnutzbarkeit kein Anspruch auf einen Ersatzraum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 WOHNZIMMER (Veranstaltungsraum)
Das WOHNZIMMER ist eine Sonderfläche innerhalb der KGW und unterliegt einem gesonderten Buchungsprozess.
Es gilt ausschließlich ein Anfrage-Verfahren; eine direkte verbindliche Online-Buchung ist nicht möglich.
Über die Anfrage im Buchungssystem kann ein gewünschter Termin zunächst reserviert werden. Eine verbindliche Buchung kommt jedoch erst nach telefonischer oder persönlicher Rücksprache und ausdrücklicher Bestätigung durch die KGW zustande. Die bloße Anfrage ist für keine der beiden Parteien verbindlich.
Für das WOHNZIMMER können im Einzelfall ergänzende oder abweichende Konditionen schriftlich vereinbart werden.
2.5 Dauermiete / Abonnements
Neben Einzelbuchungen bietet die KGW zwei Kategorien von Abonnements an:
- Abonnement Praxisräume: nutzbar für Buchungen Montag bis Sonntag in allen Praxis- und Beratungsräumen.
- Abonnement Kursräume: nutzbar für Buchungen Montag bis Freitag in den Kursräumen; Wochenend-Buchungen sind hiervon ausgenommen.
Ein Abonnement gewährt dem Mieter ein wöchentliches Stundenkontingent, das innerhalb des jeweiligen Abrechnungszyklus flexibel nach Verfügbarkeit für Buchungen eingesetzt werden kann.
Für beide Abonnement-Kategorien gilt:
- Abrechnungszyklus 28 Tage; Zahlungsrhythmus alle 4 Wochen.
- Mindestlaufzeit 3 Abrechnungszyklen (= 84 Tage).
- Kündigungsfrist 28 Tage zum Ende des jeweiligen Abrechnungszyklus.
- Die Kündigung kann sowohl durch den Mieter als auch durch die KGW erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8.1) bleibt hiervon unberührt.
- Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszyklus und werden nicht erstattet.
- Abo-Kontingente können nicht in einen späteren Abrechnungszyklus übertragen werden.
Das jeweils verfügbare Mindest- und Maximalkontingent sowie weitere Buchungsmodalitäten innerhalb des Abonnements ergeben sich aus dem Buchungssystem. Zusätzlich zum Abonnement können jederzeit weitere Einzelbuchungen zu den jeweils geltenden Einzelbuchungsbedingungen vorgenommen werden.
§ 3 – Buchungszeiten und Nutzungsdauer
Anzumieten ist die gesamte Zeit vom ersten Betreten bis zum vollständigen Verlassen des gebuchten Bereichs im vereinbarten Zustand. Dies ist erforderlich, um Anschlussbuchungen zu gewährleisten.
Die buchbaren Zeitfenster und die Schließzeit des Geländes sind im Buchungssystem ausgewiesen und werden vor jeder Buchung angezeigt.
Die Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung des gebuchten Raumes oder Bereichs inklusive des jeweils vorhandenen Standardinventars sowie für den Zugangsbereich (Flur), WC und Teeküche. Zusätzliches Mobiliar oder technische Ausstattung kann – soweit angeboten – separat hinzugebucht werden.
Überschreitung der Buchungszeit: Bei Überschreitung der gebuchten Zeit wird jede angefangene halbe Stunde zum jeweils gültigen Stundenpreis nachberechnet. Der Mieter haftet darüber hinaus für Schäden oder Ausfälle, die durch die Verzögerung bei Anschlussbuchungen entstehen.
§ 4 – Raumausstattung und Einrichtung
Die Räume und Flächen werden vermietet wie besichtigt bzw. wie auf der Website oder im Buchungssystem der KGW dargestellt. Die Ausstattung wurde an allgemeine Bedürfnisse angepasst; eine besondere oder exklusive Ausstattung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Yogamatten, Sitzkissen, Faszienrollen und vergleichbare Gegenstände stehen – soweit vorhanden – zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Ein fester Anspruch auf bestimmte Ausstattungsgegenstände besteht nicht; maßgeblich ist die tagesaktuelle Verfügbarkeit.
Für Großgruppen stehen in der KGW Stapel- und Klappstühle in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Für darüber hinausgehenden Bedarf hat der Mieter selbst zu sorgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Veränderungen an der Einrichtung, Umräumarbeiten von besonderem Umfang oder der Verbleib eigener Arbeitsgegenstände über die gebuchte Zeit hinaus bedürfen des vorherigen Einverständnisses der KGW in Textform.
§ 5 – Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei. Alle angebotenen Preise sind brutto wie netto.
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste, der Website und dem Buchungssystem der KGW. Maßgeblich ist der Preis, der im Zeitpunkt der Buchung oder Bestätigung ausgewiesen wird.
Die KGW behält sich das Recht vor, Preise für zukünftige Buchungen anzupassen. Bereits bestätigte Buchungen bleiben zum vereinbarten Preis bestehen.
5.2 Preisanpassung für Abonnements
Für laufende Abonnements ist die KGW berechtigt, das Entgelt frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und sodann höchstens einmal pro 12 Monate anzupassen. Die Anpassung wird dem Mieter mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Der Mieter hat das Recht, das Abonnement außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu kündigen. Macht er von diesem Recht nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform Gebrauch, gilt die Anpassung als akzeptiert. Auf dieses Sonderkündigungsrecht und auf die Folgen seines Schweigens wird die KGW in der Mitteilung gesondert hinweisen.
5.3 Rabatte und Großgruppenpauschale
Soweit für einzelne Buchungstypen Paketpreise (z. B. „Ganzes Wochenende”), Last-Minute- oder Aktionspreise angeboten werden, gelten die im Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Konditionen. Für Last-Minute-Buchungen gilt zusätzlich § 6.4.
Rabatte sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern im Buchungssystem oder durch die KGW nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.
Bei Buchungen mit Großgruppennutzung oder Bestuhlung kann eine Großgruppen- bzw. Servicepauschale für Organisation und Reinigung anfallen. Höhe und Berechnungsweise der Pauschale (insbesondere ob sie je Buchungstag oder je Buchung erhoben wird) ergeben sich aus dem Buchungssystem.
5.4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsart wird im Buchungsvorgang angezeigt. Die KGW nutzt hierfür ein externes Buchungssystem; für die Online-Buchung kann die Anlage eines Nutzerkontos erforderlich sein.
Sofortige Online-Zahlung gilt grundsätzlich für:
- Praxis- und Beratungsräume in Einzelbuchung,
- Kursräume an Wochentagen,
- Außenbereiche an Wochentagen,
- Last-Minute-Wochenendbuchungen der Kursräume.
Zahlung auf Rechnung gilt grundsätzlich für:
- Kursräume bei Teilbuchung Wochenende,
- Kursräume bei Ganzes Wochenende,
- Außenbereiche bei Wochenend-Buchungen,
- WOHNZIMMER.
Bei Rechnungsbuchungen wird die Rechnung spätestens 6 Wochen vor Buchungsbeginn versandt; bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen im Voraus erfolgen, unmittelbar nach Buchungseingang. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn zu begleichen – je nachdem, welche Frist früher endet. Sie kann online oder per SEPA-Banküberweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung vor Ort ist ausgeschlossen.
Für Buchungs- oder Abrechnungsvorgänge, die außerhalb des regulären Online-Buchungssystems abgewickelt werden, kann die KGW eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste erheben.
5.5 Zahlungsverzug
Bei fehlgeschlagener, ausbleibender oder nicht fristgerechter Zahlung ist die KGW berechtigt, die Buchung oder Reservierung zu stornieren.
Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist die KGW berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnung zu erheben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
§ 6 – Abonnements, Kündigung, Stornierung und Rückerstattung
6.1 Abonnements: Nutzung, Verschiebung und Kontingentänderung
Abonnement-Buchungen werden auf das jeweils vorhandene Stundenkontingent des laufenden Abrechnungszyklus angerechnet.
Wiederkehrende Termine und flexible Einzeltermine innerhalb des Abonnements sind im Rahmen des gebuchten Kontingents und der jeweiligen Verfügbarkeit möglich.
Im Rahmen des Abonnements gebuchte Termine können innerhalb der im Buchungssystem ausgewiesenen Vorlauffrist verschoben werden, sofern im maßgeblichen Kontingent noch ausreichend freie Kapazität vorhanden ist. Eine Stornierung von Abo-Terminen richtet sich nach Staffel A gemäß § 6.2; die anfallende Stornogebühr berechnet sich vom anteilig auf die jeweilige Stunde entfallenden Abo-Preis.
Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende jedes Abrechnungszyklus wie in Ziffer 2.5 ausgeführt.
Bei Kündigung eines Abonnements werden nach Ablauf des Abonnements automatisch alle künftigen Buchungen storniert, die über das Abo-Kontingent vorgenommen wurden. Separat gebuchte und bezahlte Einzelbuchungen bleiben hiervon unberührt.
Entscheidet sich der Mieter für eine Reduzierung seines Kontingents, werden nach Ablauf der bisherigen Abo-Stufe automatisch diejenigen künftigen Buchungen storniert, die nicht mehr vom reduzierten Kontingent gedeckt sind. Dabei gilt die Reihenfolge: zuletzt gebucht, zuerst storniert. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, seine Buchungen eigenverantwortlich zu prüfen.
6.2 Stornierung – Staffel A (stundenweise Buchungen)
Diese Staffel gilt für:
- Praxis- und Beratungsräume in Einzelbuchung (Montag bis Sonntag),
- Kursräume an Wochentagen,
- Außenbereiche an Wochentagen.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
- Bis 14 Tage vor Beginn der Buchung: 10 % des Gesamtpreises.
- Ab 14 Tage vor Beginn der Buchung: 25 % des Gesamtpreises.
- Ab 7 Tage vor Beginn der Buchung: 50 % des Gesamtpreises.
- Ab 2 Tage vor Beginn der Buchung: 75 % des Gesamtpreises.
- Ab 1 Tag vor Beginn der Buchung sowie bei Nicht-Erscheinen: 100 % des Gesamtpreises.
6.3 Stornierung – Staffel B (Wochenend-Buchungen)
Diese Staffel gilt für:
- Kursräume bei Teilbuchung Wochenende,
- Kursräume bei Ganzes Wochenende,
- Außenbereiche bei Wochenend-Buchungen,
- WOHNZIMMER nach verbindlicher Bestätigung durch die KGW.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
- Bis 2 Monate vor Beginn der Buchung: 5 % des Gesamtpreises.
- Ab 2 Monate vor Beginn der Buchung: 25 % des Gesamtpreises.
- Ab 1 Monat vor Beginn der Buchung: 50 % des Gesamtpreises.
- Ab 2 Wochen vor Beginn der Buchung: 75 % des Gesamtpreises.
- Ab 2 Tage vor Beginn der Buchung sowie bei Nicht-Erscheinen: 100 % des Gesamtpreises.
6.4 Stornierung – Staffel C (Last-Minute Wochenende Kursräume)
Für Last-Minute-Wochenendbuchungen der Kursräume besteht kein Stornierungs- und kein Erstattungsanspruch. Last-Minute-Buchungen sind verbindlich und nicht rückerstattungsfähig. Auf diese Rechtsfolge wird im Buchungsvorgang gesondert hingewiesen.
6.5 Allgemeine Stornierungsregeln
Stornierungen sind grundsätzlich über das Buchungssystem vorzunehmen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung im System oder – sofern eine Stornierung dort nachweislich ausnahmsweise nicht möglich ist – der Zugang der Mitteilung bei der KGW.
Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der jeweils anfallenden Stornogebühr rückerstattet. Erfolgt die Stornierung vor dem vorgesehenen Belastungszeitpunkt, ist die fällige Stornogebühr sofort zur Zahlung fällig.
Soweit das Buchungssystem eine Änderung oder Verschiebung einer Buchung nicht vorsieht, gilt eine Umbuchung rechtlich als Stornierung der bisherigen Buchung und Neubuchung des neuen Termins.
6.6 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der KGW durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr auf den tatsächlich entstandenen Schaden. Der KGW bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.7 Hinweis auf Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Bei Buchungen von Räumen oder Flächen zu spezifischen Terminen oder Zeiträumen besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken bzw. um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Stornierungen richten sich daher ausschließlich nach den vorstehenden Staffeln A, B oder C.
§ 7 – Nutzung, Aufenthalt, Haftung und Pflichten
7.1 Nutzung der Räume und Flächen
Die genutzten Räumlichkeiten und Flächen sind vom Mieter nach jeder Nutzung in aufgeräumtem, sauberem und vertragsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Sollte aufgrund von Verschmutzung, unsachgemäßer Nutzung oder nicht ordnungsgemäßem Rückbau eine Nachreinigung erforderlich werden oder eine Anschlussnutzung erschwert sein, ist die KGW berechtigt, den hierdurch entstehenden Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Eine Untervermietung der gebuchten Räume oder Flächen sowie eine Übertragung der Buchung an Dritte ohne vorherige Zustimmung der KGW in Textform ist nicht gestattet.
Auf dem Grundstück stehen Kunden- bzw. Besucherparkplätze entlang der Mauer der Hofeinfahrt zur Verfügung. Die Einfahrt (Feuerwehrzufahrt) ist stets freizuhalten. Das Befahren des Gartenbereichs sowie das Wenden auf Rasenflächen ist untersagt. Bei Beschädigung von Grundstücksflächen oder Einrichtungen durch Fahrzeuge haftet der Mieter.
Die Lautstärke ist so einzurichten, dass die umliegende und die hausinterne Nachbarschaft nicht gestört wird. Rauchen und offenes Feuer sind in den Innenräumen nicht gestattet. Tiere sind in allen Innenräumen sowie im Gartenbereich nicht gestattet.
Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind – soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart – alle Fenster zu schließen, alle Lichter zu löschen und elektrische Geräte abzuschalten.
7.2 Kinder und Aufsichtspflicht
Kinder dürfen grundsätzlich mitgebracht werden. Der Mieter ist für die Beaufsichtigung mitgebrachter Kinder verantwortlich. Kinder müssen sich stets im selben Raum wie die Aufsichtsperson aufhalten. Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt von Kindern im Garten, in Fluren oder anderen Bereichen des Geländes ist nicht gestattet.
7.3 Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die bei Beginn der Nutzung an den Räumen, Flächen oder dem Inventar vorliegen oder während der Nutzungszeit entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für Störungen durch unbefugte Dritte.
Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Räume oder Flächen entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen, technischer Ausstattung und bei Verlust überlassener Schlüssel oder Zugangsmittel.
Der Mieter ist verpflichtet, seine Teilnehmer, Kunden, Gäste und sonstigen Begleitpersonen in geeigneter Form über diese Nutzungsbedingungen und die Hausordnung zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
Während der Nutzung ist den Anweisungen der KGW bzw. ihres Personals Folge zu leisten und auf berechtigtes Verlangen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine angebotenen Leistungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten rechtlich zulässig sind und über die hierfür erforderlichen Erlaubnisse, Meldungen, Versicherungen, Qualifikationen oder sonstigen Voraussetzungen verfügen.
Hinweis zur Versicherung: Verbrauchern wird empfohlen, sich vor Buchung über den Versicherungsschutz ihrer privaten Haftpflichtversicherung für die Nutzung gemieteter Räume zu vergewissern. Für Unternehmer gilt die in § 16.1 geregelte Versicherungspflicht.
7.4 Haftung der KGW
Die KGW stellt dem Mieter die gebuchten Räume und Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand zur Verfügung. Schwerwiegende Mängel, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, werden nach Kenntnis im Rahmen des Zumutbaren möglichst unverzüglich beseitigt.
Die KGW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die KGW nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der KGW ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Kunden, Teilnehmer oder Gäste übernimmt die KGW keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von der KGW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.5 Buchungsänderungen und Nutzungseinschränkungen
Die KGW ist berechtigt, in Ausnahmefällen einzelne Buchungen mit frühestmöglicher Mitteilung in einen gleichwertigen anderen Raum zu verlegen oder – sofern dies erforderlich ist – zu stornieren. Dies gilt insbesondere bei Schäden, Instandhaltungs- oder Renovierungsbedarf, technischen oder organisatorischen Störungen, Systemfehlern oder sonstigen betrieblichen Gründen.
Ist kein gleichwertiger Ersatzraum verfügbar, wird die betroffene Buchung vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
7.6 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt – insbesondere behördlich angeordneten Schließungen, Naturereignissen, längerfristigen Versorgungs- oder Energieausfällen sowie vergleichbaren, von den Vertragsparteien nicht zu vertretenden Ereignissen – ruhen die Pflichten beider Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses.
Bereits gezahlte Beträge für nicht durchführbare Buchungen werden – soweit eine Verlegung auf einen Ersatztermin nicht möglich oder nicht gewünscht ist – zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen, soweit nicht eine Vertragspartei die höhere Gewalt zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 8 – Außerordentliche Kündigung, Hausrecht und Ausschluss
8.1 Außerordentliche Kündigung durch die KGW
Die KGW ist berechtigt, das Abonnement oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) erheblichem oder wiederholtem Verstoß des Mieters gegen diese Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung, auch nach vorheriger Abmahnung in Textform;
b) Zahlungsverzug des Mieters mit zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszyklen oder mit einem Betrag, der zwei Abrechnungszyklen erreicht;
c) erheblicher Beeinträchtigung des Betriebs, anderer Mieter, Kunden oder Mitarbeiter der KGW durch den Mieter oder seine Begleitpersonen;
d) Nutzung der Räume zu rechtswidrigen, sittenwidrigen oder zur vereinbarten Nutzungsart wesentlich abweichenden Zwecken;
e) unzutreffenden Angaben des Mieters bei Vertragsschluss zu wesentlichen Umständen, die für die Entscheidung der KGW über den Vertragsschluss erheblich waren.
Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist.
Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
8.2 Hausrecht
Die KGW übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus. Personen, die gegen diese Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen, die Sicherheit oder Ordnung gefährden, andere Anwesende belästigen oder das Personal der KGW nicht respektieren, können vom Gelände verwiesen werden. Eine Erstattung des für die laufende Buchung gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nicht.
8.3 Ablehnung künftiger Buchungen und Sperrung
Die KGW ist berechtigt, einzelne Buchungen oder Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung kann die KGW den Mieter dauerhaft von künftigen Buchungen ausschließen und dessen Buchungskonto sperren.
§ 9 – Videoüberwachung
Das Gelände der KGW (Außenbereiche und Zufahrt) ist videoüberwacht. Die Überwachung erfolgt zum Schutz des Eigentums und zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter koerpergeistwerkstatt.de/datenschutzerklaerung.
Der Mieter ist verpflichtet, seine Kunden, Teilnehmer und Gäste in geeigneter Weise auf die Videoüberwachung hinzuweisen.
§ 10 – Gesetzliche Regelungen und behördliche Auflagen
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, behördlichen Auflagen und berufsrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit, Veranstaltung oder Nutzung – auch gegenüber seinen Kunden, Teilnehmern und Gästen.
§ 11 – Qualifikation und Eigenverantwortung
Die KGW prüft nicht die Zulassung, Qualifikation oder sonstige Berechtigung des Mieters oder Veranstalters und übernimmt keine Haftung für möglicherweise unzulässige, irreführende oder widerrechtlich angebotene Leistungen.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die für sein Angebot erforderliche fachliche Qualifikation, rechtliche Zulässigkeit und organisatorische Eignung sicherzustellen.
§ 12 – Postadresse und Firmensitz
Die KGW stellt keine Postadresse für Mieter zur Verfügung und nimmt keine Post oder Pakete für Mieter entgegen. Eingehende Post kann zurückgewiesen oder ohne weitere Bearbeitung an den Absender retourniert werden; sofern dies nicht möglich ist, kann sie entsorgt werden.
Die Adresse der KGW darf nicht als Firmensitz, Gesellschaftssitz, ladungsfähige Anschrift oder Geschäftsadresse des Mieters angegeben werden. Sofern die Adresse der KGW als bloße Veranstaltungs- oder Leistungsadresse genannt wird, muss klar erkennbar sein, dass es sich nicht um den Sitz oder die Niederlassung des Mieters handelt. Ein individuelles Schild oder eine sonstige dauerhafte Kennzeichnung anzubringen ist nicht gestattet.
§ 13 – Änderungen der Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden Mietern mit laufendem Abonnement oder sonstigem Dauerschuldverhältnis mindestens 4 Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E‑Mail) mitgeteilt.
Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert, sofern die KGW in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge besonders hinweist.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Zustimmungsfiktion nicht für Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen – insbesondere Preis, Art und Umfang der Hauptleistung, Stornobedingungen und Kündigungsregelungen. Solche Änderungen bedürfen gegenüber Verbrauchern der ausdrücklichen Zustimmung. Widerspricht der Verbraucher der Änderung oder erteilt er keine ausdrückliche Zustimmung zu wesentlichen Änderungen, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich zu kündigen.
Für Einzelbuchungen gelten die Nutzungsbedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung wirksam einbezogen wurden.
Änderungen der in § 1.3 genannten dynamischen Buchungsparameter (operative Buchungsmodalitäten, Slot-Strukturen, Vorlauffenster, Teilnehmerzahlen, Aktionsrabatte u. a.) sind keine Änderungen dieser Nutzungsbedingungen und werden nicht nach diesem Paragraphen mitgeteilt. Sie ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Buchungssystem und gelten ausschließlich für künftige Buchungen.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen ist jederzeit unter koerpergeistwerkstatt.de/nutzungsbedingungen einsehbar.
§ 14 – Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden von der KGW gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Buchungsverwaltung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen finden sich unter koerpergeistwerkstatt.de/datenschutzerklaerung.
§ 15 – Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig und der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Köln.
§ 16 – Sondervorschriften für Unternehmer
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen, sofern der Mieter Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist (siehe Definition in § 1.2).
16.1 Versicherungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, für seine Tätigkeit eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblicher Höhe zu unterhalten und deren Bestehen der KGW auf Verlangen nachzuweisen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 8.1 dar.
16.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der KGW.
16.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
16.4 Kaufmännische Sorgfalt und Mängelanzeige
Der Mieter hat die ihm überlassenen Räume und Flächen sowie deren Inventar nach den Grundsätzen kaufmännischer Sorgfalt zu behandeln. Sichtbare Mängel sind unverzüglich nach Übergabe in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt der jeweilige Mangel als bei Übergabe nicht vorhanden.
16.5 Eingeschränkter Verbraucherschutz
Klauseln dieser Nutzungsbedingungen, die ausdrücklich nur zugunsten von Verbrauchern formuliert sind (insbesondere § 6.7 und die Einschränkung der Zustimmungsfiktion in § 13), finden auf Unternehmer keine Anwendung.
§ 17 – Vertragssprache und Schriftform
17.1 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich Informationszwecken; im Streitfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
17.2 Schriftform und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Individualvereinbarungen im Einzelfall (§ 305b BGB) bleiben hiervon unberührt.
§ 18 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Körper und Geist – Werkstatt GmbH
Am Schildgen 6
50354 Hürth
Stand: 10. Juni 2026