Nutzungsbedinungen

Die nach­fol­genden Nutzungs­be­din­gungen richten sich an die direkten Mieter unserer Räume, nicht aber an Kunden, die ledig­lich Behand­lungen oder Bera­tungen buchen oder an Sport­an­ge­boten o.ä. teil­nehmen. Diese Kunden, die nicht selbst Mieter sind, gehen durch die Bestä­ti­gung dieser Bedin­gungen keine weiteren Pflichten ein. 

Ein Vertrag über die Anmie­tung von Räumen der Körper und Geist - Werk­statt GmbH kommt zustande bei persön­li­cher, schrift­li­cher Verein­ba­rung oder bei einer Online-Buchung eines Raums bzw. mehrerer Räume. In beiden Fällen sind die folgenden Nutzungs­be­din­gungen Bestand­teil des Mietvertrages.

1. Gegenstand

Die vorlie­genden Nutzungs­be­din­gungen sind Bestand­teil des Raum­nut­zungs­ver­trags zwischen der Körper und Geist - Werk­statt und dem Mieter / der Mieterin (nach­fol­gend “Mieter” genannt). Dieser akzep­tiert diese Bedin­gungen sowie alle einschlä­gigen gewer­be­recht­li­chen Vorschriften und über­nimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Die Bestim­mungen und die gesamten Rechts­be­zie­hungen zwischen der Körper und Geist - Werk­statt und dem Mieter unter­liegen deut­schem Recht.

Die Körper und Geist - Werk­statt behält sich das Recht vor, die Bestim­mungen zu ändern. Ein ausdrück­li­cher Hinweis auf die Ände­rung erfolgt nicht. Die Bestim­mungen sind vom Mieter selbst auf Verän­de­rungen zu prüfen.

2. Raummieten

Anzu­mieten ist die gesamte Zeit vom ersten Betreten bis zum Verlassen des Raumes im verein­barten Zustand. Dies ist deshalb wichtig, weil wir nur so Anschluss­an­mie­tungen gewähr­lei­sten können, was es wiederum erlaubt, die Raum­mieten günstig zu kalkulieren.

Die Raum­mieten gelten ausschließ­lich für die Bereit­stel­lung des bestellten Raumes inklu­sive des in diesem Raum vorhan­denen Inven­tars sowie für den Zugangs­be­reich (Flur), WC und Teeküche. Weiteres Mobi­liar oder (tech­ni­sche) Ausstat­tung kann hinzu­ge­bucht werden und wird von der Körper und Geist - Werk­statt in den gemie­teten Raum gebracht und wieder entfernt, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde.

3. Raumausstattung / Einrichtung

Die Räume werden gemietet wie gesehen. Die Ausstat­tung der Räume wurde an allge­meine Bedürf­nisse ange­passt, etwaige beson­dere Ausstat­tung ist nicht Bestand­teil dieses Vertrages. Verän­de­rungen an der Einrich­tung oder ein Verbleib von Arbeits­ge­gen­ständen darf ausschließ­lich im Einver­nehmen (schrift­lich erfor­der­lich) mit der Körper und Geist - Werk­statt vorge­nommen werden.

4. Preise

Die Vermie­tung ist umsatz­steu­er­frei. Alle ange­bo­tenen Preise sind brutto wie netto und gelten bis auf Widerruf.

5. Kündigung / Storne / Rückerstattung

5.1 KÜNDIGUNG VON FESTEN MIETVERTRÄGEN

a) Ordentliche Kündigung

Ein Miet­ver­trag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen ordent­lich gekün­digt werden.

b) Außerordentliche Kündigung

Die Körper und Geist - Werk­statt ist berech­tigt, den Nutzungs­ver­trag bei Vorliegen eines wich­tigen Grundes außer­or­dent­lich bzw. fristlos zu kündigen. Ein wich­tiger Grund liegt insbe­son­dere dann vor, wenn der Mieter die vertrag­li­chen Verpflich­tungen bzw. diese Nutzungs­be­din­gungen in erheb­li­cher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die verein­barte Veran­stal­tung durch­ge­führt wird oder bei unab­ge­spro­chener Nutzungs­über­las­sung an Dritte.

5.2 Stornierung und Rückerstattung von Einzel- und Mehrfachbuchungen

a) Für Einzel-Buchungen, die bis 250 Euro kosten, gilt das Folgende:

  1. Ein Rück­tritt bzw. die Stor­nie­rung des Auftrages ist bis 4 Wochen vor Beginn der Miet­dauer kostenlos.
  2. Bei Rück­tritt zwischen 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 25% des Miet­preises fällig.
  3. Bei einem Rück­tritt ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrages, aber mehr als 1 Woche vor Beginn des Auftrages, sind 50% Stor­no­ge­bühren auf den ursprüng­li­chen Gesamt­preis fällig.
  4. Bei einem Rück­tritt inner­halb einer Woche vor Beginn des Auftrages sind 75% Stor­no­ge­bühr auf den ursprüng­li­chen Gesamt­preis, bei Rück­tritt inner­halb von 24 Stunden vor dem Termin oder von Freitag auf Montag sind 100% des Gesamt­preises fällig.

b) Bei Buchungen, die über einem Betrag von 250 Euro liegen oder mehr als einen Termin umfassen wie zum Beispiel Kurse über mehrere Termine/Wochen oder Seminare über mehrere Tage gelten folgende Bedingungen:

  1. Ein Rück­tritt und die Stor­nie­rung des Auftrages ist bis 8 Wochen vor Beginn der Miet­dauer / des Auftrages kostenlos.
  2. Bei Rück­tritt zwischen 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 25% des Miet­preises fällig.
  3. Bei einem Rück­tritt ab 4 Wochen vor Beginn des Auftrages, aber mehr als 2 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 50% Stor­no­ge­bühren auf den ursprüng­li­chen Gesamt­preis fällig.
  4. Bei einem Rück­tritt inner­halb von 2 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 75% Stor­no­ge­bühr auf den ursprüng­li­chen Gesamt­preis, bei Rück­tritt inner­halb von 24 Stunden vor dem Termin oder von Freitag auf Montag sind 100% des Gesamt­preises fällig.

6. Nutzung, Auftenthalt, Haftung und Pflichten


6.1 Nutzung der Räume

Die genutzten Räum­lich­keiten sind vom Mieter jeweils nach Anmie­tung in aufge­räumtem und sauberem Zustand zu hinter­lassen. Ggf. ist eine Endrei­ni­gung hinzu­zu­bu­chen (z.B. bei Wochen­end­nut­zung). Sollte wegen Verschmut­zung eine Nach­rei­ni­gung erfor­der­lich werden oder eine Anschluss­nut­zung erschwert sein, ist der Vermieter berech­tigt, dem Mieter eine Reini­gungs­pau­schale bzw. einen Verlust­aus­gleich in ange­mes­sener Höhe in Rech­nung zu stellen.

Auf dem Grund­stück stehen vier Kunden- bzw. Besu­cher­park­plätze zur Verfü­gung. Diese sind entlang der Mauer der Hofein­fahrt und als solche gekenn­zeichnet. Die Einfahrt ist anson­sten stets frei­zu­halten. Das Parken am Feld­rand (in Rich­tung des land­wirt­schaft­li­chen Betriebes) ist nicht erlaubt.

Die Laut­stärke ist so einzu­richten, dass die umlie­gende und die haus­in­terne Nach­bar­schaft nicht gestört wird.

Rauchen und offenes Feuer sind nicht erlaubt. Tiere sind in den Räumen nicht erlaubt.

Beim Verlassen der Räum­lich­keiten sind - soweit im Einzel­fall nicht anders bespro­chen - alle Fenster zu schließen, alle Lichter zu löschen, ggf. die elek­tri­schen Geräte abzuschalten.

6.2 Haftung und Pflichten des Mieters

Der Aufent­halt ist für den Mieter und seine Kunden auf eigene Gefahr.

Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung an den Räumen oder dem Inventar vorliegen oder während der Nutzungs­zeit daran entstehen, unver­züg­lich anzu­zeigen. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, Störungen anzu­zeigen, die durch unbe­fugte Dritte in den Räumen entstehen.

Der Mieter haftet im gesetz­li­chen Umfang für Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schäden, die im Zusam­men­hang mit der Veran­stal­tung bzw. der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrich­tungs­ge­gen­ständen und tech­ni­scher Ausstat­tung der Miet­räume oder bei Schlüsselverlust.

Der Mieter ist verpflichtet, die Teil­nehmer in geeig­neter Form über die Nutzungs­be­din­gungen zu infor­mieren, und muss deren Einhal­tung auch seitens der Teil­nehmer gewährleisten.

Während der Nutzung ist den Anwei­sungen des Vermie­ters bzw. seines Perso­nals Folge zu leisten und ihm auf Wunsch Zutritt zu den Grup­pen­räumen zu gewähren.

6.3 Haftung des Vermieters

Der Vermieter stellt dem Mieter die Miet­räume zum verein­barten Zeit­punkt in ordnungs­ge­mäßem Zustand zur Verfü­gung. Sollten offen­sicht­liche und schwer­wie­gende Mängel vorliegen, so werden diese durch den Vermieter möglichst unver­züg­lich nach Kenntnis beseitig. Schwer­wie­gend ist ein Mangel dann, wenn er die aktu­elle Nutzung durch den Mieter in erheb­li­chem Maße beeinträchtigt.

Der Vermieter haftet auf Grund­lage der gesetz­li­chen Bestim­mungen nur bei Vorsatz und grober Fahr­läs­sig­keit. Er haftet nicht für von dem Mieter oder dessen Kunden bzw. Teil­nehmer einge­brachte Gegenstände.

Der Vermieter über­nimmt ausdrück­lich keine Haftung für Unfälle und Perso­nen­schäden, die im Zusam­men­hang mit der Veran­stal­tung des Mieters bzw. dessen Nutzung der Räume entstehen.

6.4 Nutzungseinschränkungen

Der Vermieter behält sich grund­sätz­lich das Recht vor, dem Mieter andere als die gebuchten Räum­lich­keiten zuzu­weisen oder die Nutzung in Ausnah­me­fällen einzu­schränken oder zu unter­sagen. Als Ausnah­me­fälle gelten beispiels­weise Instand­hal­tungs­ar­beiten oder Sonder­ver­an­stal­tungen. Dem Mieter erwachsen aus der verhin­derten Raum­nut­zung keine Ansprüche. Bereits entrich­tete Nutzungs­ko­sten­bei­träge werden rückerstattet.

7. Gesetzliche Regelungen / Behördliche Auflagen

Der Mieter trägt die Verant­wor­tung für die Einhal­tung der gesetz­li­chen Rege­lungen bzw. behörd­li­chen Auflagen - auch durch seine Kunden bzw. Gäste.

8. Qualifikation

Die Körper und Geist - Werk­statt prüft nicht die Zulas­sung oder Quali­fi­ka­tion des Mieters oder Veran­stal­ters und über­nimmt keinerlei Haftung für ggf. wider­recht­lich ange­bo­tene Leistungen. Der Mieter oder Veran­stalter ist selbst dafür verant­wort­lich, die erfor­der­liche Quali­fi­ka­tion bzw. Qualität für sein Angebot zu erfüllen.

9. Postadresse / Schild

Die Körper und Geist - Werk­statt stellt keine Post­adresse für die Mieter zur Verfü­gung und nimmt keine Post oder Pakete für die Mieter entgegen. Ein indi­vi­du­elles Schild anzu­bringen ist nicht erlaubt.

10. Gerichtsstand

Gerichts­stand ist Köln.

11. Datenschutz

Die im Vertrag genannten persön­li­chen Daten unter­liegen dem Sozi­al­da­ten­schutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.

Weitere Infor­ma­tionen zu unseren Daten­schutz­be­stim­mungen finden Sie unter: 

www.koerpergeistwerkstatt.de/datenschutzerklaerung

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestim­mungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültig­keit der übrigen Bestim­mungen unbe­rührt. Anstelle der ungül­tigen Bestim­mungen tritt eine gültige, die dem Sinn der ungül­tigen Bestim­mung am näch­sten kommt, sofern dies möglich ist.

Stand Januar 2022

Körper und Geist − Werk­statt GmbH
Am Schildgen 6
50354 Hürth