Nutzungsbedinungen
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen richten sich an die direkten Mieter unserer Räume, nicht aber an Kunden, die lediglich Behandlungen oder Beratungen buchen oder an Sportangeboten o.ä. teilnehmen. Diese Kunden, die nicht selbst Mieter sind, gehen durch die Bestätigung dieser Bedingungen keine weiteren Pflichten ein.
Ein Vertrag über die Anmietung von Räumen der Körper und Geist - Werkstatt GmbH kommt zustande bei persönlicher, schriftlicher Vereinbarung oder bei einer Online-Buchung eines Raums bzw. mehrerer Räume. In beiden Fällen sind die folgenden Nutzungsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages.
1. Gegenstand
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Raumnutzungsvertrags zwischen der Körper und Geist - Werkstatt und dem Mieter / der Mieterin (nachfolgend “Mieter” genannt). Dieser akzeptiert diese Bedingungen sowie alle einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Die Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Körper und Geist - Werkstatt und dem Mieter unterliegen deutschem Recht.
Die Körper und Geist - Werkstatt behält sich das Recht vor, die Bestimmungen zu ändern. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung erfolgt nicht. Die Bestimmungen sind vom Mieter selbst auf Veränderungen zu prüfen.
2. Raummieten
Anzumieten ist die gesamte Zeit vom ersten Betreten bis zum Verlassen des Raumes im vereinbarten Zustand. Dies ist deshalb wichtig, weil wir nur so Anschlussanmietungen gewährleisten können, was es wiederum erlaubt, die Raummieten günstig zu kalkulieren.
Die Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung des bestellten Raumes inklusive des in diesem Raum vorhandenen Inventars sowie für den Zugangsbereich (Flur), WC und Teeküche. Weiteres Mobiliar oder (technische) Ausstattung kann hinzugebucht werden und wird von der Körper und Geist - Werkstatt in den gemieteten Raum gebracht und wieder entfernt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Raumausstattung / Einrichtung
Die Räume werden gemietet wie gesehen. Die Ausstattung der Räume wurde an allgemeine Bedürfnisse angepasst, etwaige besondere Ausstattung ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im Einvernehmen (schriftlich erforderlich) mit der Körper und Geist - Werkstatt vorgenommen werden.
4. Preise
Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei. Alle angebotenen Preise sind brutto wie netto und gelten bis auf Widerruf.
5. Kündigung / Storne / Rückerstattung
5.1 KÜNDIGUNG VON FESTEN MIETVERTRÄGEN
a) Ordentliche Kündigung
Ein Mietvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich gekündigt werden.
b) Außerordentliche Kündigung
Die Körper und Geist - Werkstatt ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich bzw. fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen bzw. diese Nutzungsbedingungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder bei unabgesprochener Nutzungsüberlassung an Dritte.
5.2 Stornierung und Rückerstattung von Einzel- und Mehrfachbuchungen
a) Für Einzel-Buchungen, die bis 250 Euro kosten, gilt das Folgende:
- Ein Rücktritt bzw. die Stornierung des Auftrages ist bis 4 Wochen vor Beginn der Mietdauer kostenlos.
- Bei Rücktritt zwischen 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 25% des Mietpreises fällig.
- Bei einem Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrages, aber mehr als 1 Woche vor Beginn des Auftrages, sind 50% Stornogebühren auf den ursprünglichen Gesamtpreis fällig.
- Bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn des Auftrages sind 75% Stornogebühr auf den ursprünglichen Gesamtpreis, bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder von Freitag auf Montag sind 100% des Gesamtpreises fällig.
b) Bei Buchungen, die über einem Betrag von 250 Euro liegen oder mehr als einen Termin umfassen wie zum Beispiel Kurse über mehrere Termine/Wochen oder Seminare über mehrere Tage gelten folgende Bedingungen:
- Ein Rücktritt und die Stornierung des Auftrages ist bis 8 Wochen vor Beginn der Mietdauer / des Auftrages kostenlos.
- Bei Rücktritt zwischen 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 25% des Mietpreises fällig.
- Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn des Auftrages, aber mehr als 2 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 50% Stornogebühren auf den ursprünglichen Gesamtpreis fällig.
- Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Auftrages sind 75% Stornogebühr auf den ursprünglichen Gesamtpreis, bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder von Freitag auf Montag sind 100% des Gesamtpreises fällig.
6. Nutzung, Auftenthalt, Haftung und Pflichten
6.1 Nutzung der Räume
Die genutzten Räumlichkeiten sind vom Mieter jeweils nach Anmietung in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Ggf. ist eine Endreinigung hinzuzubuchen (z.B. bei Wochenendnutzung). Sollte wegen Verschmutzung eine Nachreinigung erforderlich werden oder eine Anschlussnutzung erschwert sein, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Reinigungspauschale bzw. einen Verlustausgleich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Auf dem Grundstück stehen vier Kunden- bzw. Besucherparkplätze zur Verfügung. Diese sind entlang der Mauer der Hofeinfahrt und als solche gekennzeichnet. Die Einfahrt ist ansonsten stets freizuhalten. Das Parken am Feldrand (in Richtung des landwirtschaftlichen Betriebes) ist nicht erlaubt.
Die Lautstärke ist so einzurichten, dass die umliegende und die hausinterne Nachbarschaft nicht gestört wird.
Rauchen und offenes Feuer sind nicht erlaubt. Tiere sind in den Räumen nicht erlaubt.
Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind - soweit im Einzelfall nicht anders besprochen - alle Fenster zu schließen, alle Lichter zu löschen, ggf. die elektrischen Geräte abzuschalten.
6.2 Haftung und Pflichten des Mieters
Der Aufenthalt ist für den Mieter und seine Kunden auf eigene Gefahr.
Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung an den Räumen oder dem Inventar vorliegen oder während der Nutzungszeit daran entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen.
Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume oder bei Schlüsselverlust.
Der Mieter ist verpflichtet, die Teilnehmer in geeigneter Form über die Nutzungsbedingungen zu informieren, und muss deren Einhaltung auch seitens der Teilnehmer gewährleisten.
Während der Nutzung ist den Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personals Folge zu leisten und ihm auf Wunsch Zutritt zu den Gruppenräumen zu gewähren.
6.3 Haftung des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche und schwerwiegende Mängel vorliegen, so werden diese durch den Vermieter möglichst unverzüglich nach Kenntnis beseitig. Schwerwiegend ist ein Mangel dann, wenn er die aktuelle Nutzung durch den Mieter in erheblichem Maße beeinträchtigt.
Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für von dem Mieter oder dessen Kunden bzw. Teilnehmer eingebrachte Gegenstände.
Der Vermieter übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Unfälle und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Mieters bzw. dessen Nutzung der Räume entstehen.
6.4 Nutzungseinschränkungen
Der Vermieter behält sich grundsätzlich das Recht vor, dem Mieter andere als die gebuchten Räumlichkeiten zuzuweisen oder die Nutzung in Ausnahmefällen einzuschränken oder zu untersagen. Als Ausnahmefälle gelten beispielsweise Instandhaltungsarbeiten oder Sonderveranstaltungen. Dem Mieter erwachsen aus der verhinderten Raumnutzung keine Ansprüche. Bereits entrichtete Nutzungskostenbeiträge werden rückerstattet.
7. Gesetzliche Regelungen / Behördliche Auflagen
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bzw. behördlichen Auflagen - auch durch seine Kunden bzw. Gäste.
8. Qualifikation
Die Körper und Geist - Werkstatt prüft nicht die Zulassung oder Qualifikation des Mieters oder Veranstalters und übernimmt keinerlei Haftung für ggf. widerrechtlich angebotene Leistungen. Der Mieter oder Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, die erforderliche Qualifikation bzw. Qualität für sein Angebot zu erfüllen.
9. Postadresse / Schild
Die Körper und Geist - Werkstatt stellt keine Postadresse für die Mieter zur Verfügung und nimmt keine Post oder Pakete für die Mieter entgegen. Ein individuelles Schild anzubringen ist nicht erlaubt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln.
11. Datenschutz
Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.
Weitere Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie unter:
www.koerpergeistwerkstatt.de/datenschutzerklaerung
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine gültige, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, sofern dies möglich ist.
Stand Januar 2022
Körper und Geist − Werkstatt GmbH
Am Schildgen 6
50354 Hürth